Verbandsorgane

VERBANDSORGANE

VERBANDSVORSITZENDER

Der Verbandsvorsitzende wird bei der Generalversammlung auf Vorschlag der Vorstände gewählt oder durch 10% der Mitglieder, die eine Wahlberechtigung haben. Gewählt wird für die Dauer auf 4 Jahre. Der Kandidat für den Verbandsvorsitzenden muss dem Vorstand oder den Mitgliedern, die ihn vorschlagen 30 Tage vor der Ausschreibung der Generalversammlung, sein Arbeitsprogramm für sein Mandat vorlegen. Wenn mehrere Kandidaten aufgestellt sind, muss der Vorstand die Mitglieder über die einzelnen Programme der Kandidaten informieren, 15 Tage vor der Generalversammlung. 

Der Verbandsvorsitzender hat folgende Aufgaben und folgende Gerichtsbarkeit:  Die Durchführung aller Aufgaben als Vorsitzender des Vorstandes vertritt und präsentiert den Verband. 

Die Durchführung der Entscheidungen der Vorstände. 

Die Führung der Generalversammlung bis zur Wahl der Arbeitspräsidentschaft. Die Führung der Sitzungen der Vorstände. Die Berichtserstattung der Aktivitäten und der Realisierung seines Programmes gegenüber dem Vorstand und allen Mitgliedern bei der Generalversammlung. Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die gesetzlichen Geschäftsführungen und den Arbeitsabläufen im Verband. In Zusammenhang mit diesen ist er verantwortlich gegenüber dem Vorstand und allen Mitgliedern bei der Generalversammlung.

 M(22.23 Artikel des Statutes ZRLS-PRO)

VERBANDSVORSITZENDER

ALEKSANDER OZMEC

 

SEKRETÄR

Ist zuständig für:  Büroarbeiten, Korrespondenz und der Archive im Verband Die Führung des Mitgliederregisters und Evidenzierung der Beitrittserklärungen. 

Die Führung der Aufzeichnungen bei Sitzungen des Vorstands Ermutigt und führt andere Aufgaben des Programmes durch, organisatorischer Natur. Verantwortlich ist der Sekretär gegenüber dem Vorstand des Verbandes.

 (31. Artikel STATUT ZRLS-PRO)SEKRETÄR: JANA JAŠOVIĆ MEMON

 KASSENFÜHRER

Ist verantwortlich für das finanzielle Geschäftsleben des Verbandes. Die Arbeit des Kassenführers ist öffentlich. Jedes Mitglied hat das Recht zur Einsicht aller gelisteten finanziellen Beläge. Verantwortlich ist der Kassenführer gegenüber dem Vorstand des Verbandes. 

(32. Artikel STATUT ZRLS-PRO)

KASSENFÜHRER: CIRILA ZUPANC

VORSTAND

Der Vorstand ist das ausführende Organ des Verbandes. Die Ausführung der Arbeit unterliegt zwei Generalversammlungen nach Programm und die Entscheidungen werden bei der Generalversammlung beschlossen. Die Verantwortung der Arbeit unterliegt allen Mitgliedern anwesend bei der Generalversammlung.  Der Vorstand besteht mindestens aus 11 Mitgliedern Der Verbandsvorsitzende ist nach seiner Funktion Mitglied und Vorstandsvorsitzender zugleich

 Das Mandat wird auf 4 Jahre gewählt Die Mitglieder des Vorstandes wählen den Vizevorstandsvorsitzenden, den Sekretär,sowie den Kassenführer Der Vizevorstandsvorsitzende ist zugleich der Vizeverbandsvorsitzende und übernimmt bei seiner Abwesenheit seine Aufgaben. Der Verbandsvorsitzende hat dies schriftlich zugestimmt. 

Der Vorstand hat folgende Befugnisse: Ruft die Generalversammlung ein und bereitet die Berichte der Arbeitsabläufe vor Ist verantwortlich, dass die Endbilanz vorbereitet ist Unterbreitet bei der Generalversammlung die Kandidaten des Verbandsvorsitzenden Sorgt sich um die geschäftlichen Abläufe des Verbandes Unterbreitet bei der Generalversammlung die Kandidaten der fachlichen Mitglieder Unterbreitet dem Ministerium die Aufstellung der Fachlichen Leitung  Unterbreitet dem Arbeits,- und Organisationsausschusses einzelne Aufgaben, Projekte und Veranstaltungen Unterbreitet bei der Generalversammlung die Wahl der Ehrenmitglieder und gibt Anregungen für Danksagungen und Ehrungen Verwaltet das Eigentum des Verbandes. 

Bereitet Vorschläge und Nachbesserungen des Statutes vor bzw. den Artikel des Verbandes für die Bestätigung dieser bei der Generalversammlung Entscheidet über die Höhe des Mitgliedsbeitrages Entscheidet über neue Mitglieder oder streicht diese nach den Bestimmungen nach 12.Artikel des Statuts Nach Zweck kann er den Sitz des Verbandes ändern. 

Der Vorstand wird mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt. Die Beschlussfähigkeitbenötigt mindestens eine 2/3 Mehrheit der Mitgliedern. 

Für alle Entscheidungen des Vorstandes werden Berichte geführt. 

(19.20 und 21. Artikel STATUT ZRLS-PRO)

DIE VERBANDSVORSTÄNDE SIND: 

Aleksander Ozmec (Verbandsvorsitzender)

Miha Tavčar (Vizeverbandsvorsitzende)

Klemen Turk (Fachliche Leitung)

Angelika Pristov

Samanta Sušnik

Cirila Zupanc

Jože Janhar

Barbara Turk

Matjaž Hlebš

Jana Jašović Memon

Primož Tanko

Rajko Sinjur

Ina Anzeljc

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand gewählt für die Amtsdauer von 4 Jahren. Er besteht aus drei Mitgliedern und drei Stellvertretern. Der Aufsichtsrat unterliegt in der Verantwortung der Generalversammlung aller Mitglieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrates können nicht im Vorstand sein, haben aber das Recht bei Sitzungen des Vorstandes anwesened zu sein. 

Ausserdem haben sie das Recht die gesamte Dokumentation des Verbandes jederzeit einzusehen. Der Aufsichtsrat wählt unter sich den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist Entscheidungsberechtigt, wenn bei Sitzungen mindestens drei Mitglieder anwesend sind und wenn bei Entscheidungen mindestens zwei Mitglieder wählen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit aller Organe des Verbandes, er kontrolliert und beaufsichtigt das Geschäftsleben und unterliegt der Informationspflicht bei Generalversammlungen. 

In diesem Sinne muss der Aufsichtsrat auch ein Zeugnis über Einnahmen und Ausgaben übergeben, ob die verwendeten Gelder mit den Zielen des Verbandes übereinstimmen. Die Arbeit des Aufsichtsrates unterliegt in der Verantwortung aller Mitglieder bei der Generalversammlung. 

(34. und 35. Artikel des 

STATUSES ZRLS -PRO)

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES SIND:

Jože Turk

Milojko Strajnar

Tone Bizjak

EHRENGERICHT

Bei der Generalversammlung wird der Vorstand des Ehrengerichtes und zwei weitere Mitglieder für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wahl ist gültig mit der Mehrheit bei Mindestanwesenheit von 2 Mitgliedern. Das Ehrengericht verwaltet Verstösse der Verbandsmitglieder, wie:  bei Nichteinhaltung der Regeln und Bestimmungen des Verbandes bei Nichteinhaltung des Zuchtprogrammes bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz bei bewussten Handlungen gegen die Interessen des Verbandes und die dadurch entstehende Rufschädigung des Verbandes  bei ungerechtfertigter Rufschädigung einzelner Mitglieder des Verbandes, sowie Mitglieder der fachlichen Leitung. 

Bei Feststellung dieser, erfasst das Ehrengericht schriftlich einen Beschluss in Form von: 

Mahnung 

öffentliche Mahnung 

Verbandsausschluss

Gegen den Beschluss des Verbandsauschlusses kann innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde eingereicht werden. 

Bei der Generalversammlung wird der entgültige Beschluss beschlossen. 

(36. Artikel des STATUTES ZRLS -PRO)

MITGLIEDER DES EHRENGERICHTES SIND: Marjan Verce

Janez Peternel

Matej Hosta

FACHLICHE LEITUNG

Die fachliche Leitung gibt Meinungen und Vorschläge bei fachlichen Fragen, besonders folgenden Aufgaben:  Vorbereitung und Ausführung des Zuchtprogrammes Beobachtung, Messung und Testung von Eigenschaften der Tiere Bewertung und Interpretation der Ergebnisse Führung des Zuchtbuches. 

Die fachliche Leitung besteht aus dem fachlichen Leiter und 11 Mitgliedern:  3 Vertreter aus dem Gestüt Lipica

3 Vertreter des Verbandes, die vom Vorstand vorgeschlagen und bei der Generalversammlung bestätigt werden. 5 Mitglieder sind von Seite vertraglich gebundener Auftraggeber fachlicher Fähigkeiten benannt (andere anerkannte Tierzuchtorganisationen) und diese sind, müssen alle Anforderungen des Tierzuchtgesetzes erfüllen. 

Bei der Zusammensetzung der fachlichen Leitung koordiniert die Zuchtorganisation des Gestütes Lipica sowie der slowenische Lipizzanerzuchtverband gemeinsam bei der Umsetzung des bestätigten Zuchtprogrammes der aktuellen Mandatsdauer sowie bei der Vorbereitung von Änderungen und Hinzufügungen des Zuchtprogrammes für die neue Dauer des Zuchtprogrammes. 

Die Mandatsdauer der Vertreter der fachlichen Leitung im Verband beträgt 4 Jahre. Die Arbeit der fachlichen Leitung wird vom Fachleiter geführt. Die Aufgaben der fachlichen Leitung werden nach der Geschäftsordnung erledigt, diese wurde bei der ersten Sitzung der neuen Mandatsdauer vom Vorstand bestätigt. Die Aufgaben der fachlichen Leitung sind: jährliche Verbesserungsvorschläge der Zucht, – und Selektionsprogramme müssen abgearbeitet und dem Vorstand vorgelegt und durch diesen auch bestätigt werden.  

Die Bearbeitung der Berichte von den Aufgabenumsetzungen der Zucht,- und Selektionsprogramme, diese müssen dem Vorstand vorgelegt werden. Neuigkeiten im Bereich der Gesetzeslage, die der Pferdezucht unterliegen müssen verfolgt werden. Die Anregungen werden den Mitgliedern mitgeteilt, damit gemeinsam Ergänzungen im Zuchtprogramm erfolgen kann die Vorbereitung der Ergänzungen im Bereich Pferdezucht und Selektion, diese werden zur Bestätigung dem Vorstand unterbreitet. Vorstellung, Vorbereitung und Ausführung von Weiterbildungen für die Mitglieder des Verbandes. Die fachliche Leitung ist verantwortlich gegenüber dem Vorstand und allen Mitgliedern bei der Generalversammlung. 

Im Rahmen der fachlichen Leitung als Fachorgan führt diese durch: Richtkommission. Die Kommission wird von der fachlichen Leitung vorgeschlagen, aber vom Vorstand bestätigt. In der richterlichen Kommission sind nur anerkannte Sachverständige (Richter) im Bereich Pferdezucht zugelassen (unabhängig einer Mitgliedschaft). 

Die Kommission wird gemäss der gesetzlichen gebundenen Vorschriften im Bereich der Pferdezucht und nach Grundlage der Zuchtorganisation nach Rasse und nach 

Verwendungszweck des Pferdes geführt. In diesem Sinne erteilt die Kommission auch Vorschläge und Meinungen zu den Aufgaben des Zucht,- und Selektionsprogrammes, die sich auf den Pferdesport und den Leistungsprüfungen beziehen und hilft auch bei der Ausführung dieser. Die Arbeitsordnung der Ausführung wird von der fachlichen Leitung vorbereitet, die in der Verantwortung der Kommission steht. 

(24.25.26.und 27 Artikel des STATUTES ZRLS – PRO)MITGLIEDER ZRLS:

Matjaž Hlebš

Klemen Potočnik

Jana Jašović Memon

VORSTAND DER FACHLICHEN LEITUNG

Der Vorstand der fachlichen Leitung ist verantwortlich für die Ausführung des Zuchtprogrammes und die Ausfüllung der Bedienungen, die durch das Tierschutzgesetz und deren Durchführungsvorschriften vorgeschrieben sind. Der Vorstand der fachlichen Leitung wird ernannt durch die Anerkennung der Zuchtorganisation und wird bestätigt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Försterei und Nahrungsmittel MKGP (zuständiges Ministerium) für den Zeitraum, solange die Zuchtorganisation anerkannt ist. Für seine Arbeit ist er verantwortlich gegenüber der fachlichen Leitung, dem Vorstand und allen Mitgliedern bei der Generalversammlung. 

Der Vorstand der fachlichen Leitung führt Aufgaben durch, die durch das Tierzuchtgesetz und dem Zuchtprogramm vorgegeben sind, hervorzuheben ist:  er gewährleistet, dass die fachlichen Aufgaben des Zucht, – und Selektionsprogrammes ausgeführt werden  er gewährleistet, dass alle Regeln zur Führung des Zuchtbuches eingehalten werden Neuigkeiten im Bereich Pferdezucht müssen verfolgt werden und Ergänzungen für das Zucht,- und Selektionsprogramm vorgeschlagen werden.  Er beteiligt sich bei wissenschaftlichen Institutionen und bei fachlichen Organen anderer Zuchtorganisationen gemäss des Jahresprogrammes

Er bereitet das Jahresprogramm der fachlichen Aufgaben und den Bericht der Ausführung vor und stellt alle Akten für die Bearbeitung dieser der Fachlichen Leitung zur Verfügung, spätestens bis Ende Februar für das vorherige Jahr. 

Der Vorstand der fachlichen Leitung ist in seiner Funktion Mitglied des Vorstandes des Verbandes. 

(29. und 30. Artikel des STATUTES ZRLS – PRO)VORSTAND DER FACHLICHEN LEITUNG: 

Klemen Turk, dr.vet.med